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   BFH, 12.04.1957 - VI 35/56 U   

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https://dejure.org/1957,1260
BFH, 12.04.1957 - VI 35/56 U (https://dejure.org/1957,1260)
BFH, Entscheidung vom 12.04.1957 - VI 35/56 U (https://dejure.org/1957,1260)
BFH, Entscheidung vom 12. April 1957 - VI 35/56 U (https://dejure.org/1957,1260)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Ausgleich eines Unterschusses aus Vermietung und Verpachtung von Grundstücken der Ehefrau mit positiven Einkünften des Ehemanns

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 64, 518
  • DB 1957, 547
  • BStBl III 1957, 193
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 17.01.1957 - 1 BvL 4/54

    Steuersplitting

    Auszug aus BFH, 12.04.1957 - VI 35/56 U
    Der Ausgleich eines Unterschusses aus Vermietung und Verpachtung von Grundstücken der Ehefrau mit positiven Einkünften des Ehemanns nach Ergehen des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts 1 BvL 4/54 vom 17. Januar 1957 (BGBl 1957 I S. 186, BStBl 1957 I S. 193), der den § 26 EStG 1951 für nichtig erklärt.

    Zusammenfassung: Der Ausgleich eines Unterschusses aus Vermietung und Verpachtung von Grundstücken der Ehefrau mit positiven Einkünften des Ehemanns nach Ergehen des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts 1 BvL 4/54 vom 17. Januar 1957 (BGBl 1957 I S. 186, BStBl 1967 I S. 193), der den § 26 EStG 1951 für nichtig erklärt.

    Durch den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts 1 BvL 4/54 vom 17. Januar 1957 ist inzwischen der § 26 EStG 1951, der die Zusammenveranlagung von Ehegatten zum Gegenstand hat, für nichtig erklärt worden.

  • BFH, 21.12.1978 - III R 20/77

    Grundstück - Wirtschaftliches Eigentum - Betriebsgebäude - Verfügungsmacht über

    Soweit in der Rechtsprechung beim Aufbau kriegszerstörter Häuser in Ausnahmefällen nahe Verwandte des bürgerlich-rechtlichen Grundstückseigentümers als wirtschaftliche Eigentümer der auf ihre Kosten wiedererrichteten Gebäude angesehen wurden, lagen nicht nur besondere - das Innenverhältnis zwischen Eigentümer und Nutzungsberechtigten bestimmende - Umstände vor, sondern zumeist auch gewichtige Gründe, aus denen die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch unterblieben war (vgl. BFH-Urteile vom 12. April 1957 VI 35/56 U, BFHE 64, 518, BStBl III 1957, 193; vom 16. August 1963 VI 229/60, HFR 1964, 41).
  • BFH, 15.03.1973 - VIII R 150/70

    Begriffsbestimmung des Bauherrn - Beurteilung der Bauherrneigenschaft -

    Die Entscheidung vom 12. April 1957 VI 35/56 U (BFHE 64, 518, BStBl III 1957, 193) betrifft einen besonders gelagerten Sachverhalt und die Frage der Zuordnung wirtschaftlichen Eigentums unter nahen Verwandten.
  • BFH, 24.02.1966 - III 212/62

    Berechtigung des angeblichen wirtschaftlichen Eigentümers, gegen einen

    Ausnahmsweise mag es genügen, wenn aus offenliegenden, rein persönlichen Gründen die grundbuchmäßige Umschreibung lediglich hinausgeschoben wird (BFH-Entscheidung VI 35/56 U vom 12. April 1957, BFH 64, 518; BStBl III 1957, 193).
  • BVerwG, 15.01.1970 - II C 132.67

    Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen

    Auf das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 12. April 1957 - VI 35/56 U - (BStBl. 1957 Teil III S. 193) kann der Kläger sich nicht mit Erfolg berufen: In dem vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall war das Hausgrundstück, das im rechtlichen Eigentum des 85jährigen Schwiegervaters des dortigen Klägers stand, durch den Krieg zerstört worden; der Bundesfinanzhof erkannte den Kläger und dessen Ehefrau als "wirtschaftliche Eigentümer" an, weil der Kläger als Treuhänder des Schwiegervaters mit erheblicher eigener Initiative und erheblichen eigenen Mitteln das bald danach im.
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